Reduzierung der Unterstützerunterschriften aufgrund verkürzter Fristen für die Bundestagswahl 2025!


Nach Bundeswahlgesetz § 20 (2) und 27 (1) müssen Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, ihre Kreiswahlvorschläge mit 200 und ihre Landeslisten mit bis zu 2000 Unterstützerunterschriften einreichen. Aufgrund des vorgezogenen Termins für die Bundestagswahl 2025 werden kleinere Parteien innerhalb der verkürzten Fristen die erforderlichen Unterstützerunterschriften nicht beibringen können und damit keine Zulassung ihrer Wahlvorschläge erhalten.


Wir bitten die Bundestagsfraktionen, aufgrund des vorgezogenen Termins für die Neuwahl des Bundestages auf den 23.02.2025 eine Änderung von Bundeswahlgesetz § 20 (2) und 27 (1) auf den Weg zu bringen, die die erforderlichen Unterstützerunterschriften für Kreiswahlvorschläge und Landeslisten für die Bundestagswahl 2025 deutlich reduziert.
Hier lesen Sie unser Schreiben an die Bundestagsfraktionen, eine entsprechende Gesetzesänderung zu initiieren.

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