Wir wünschen allen ein gesegnetes 2021!
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Bundestagswahl 2021
Bündnis C LV Bayern plant zur Bundestagswahl 2021 antreten.
Eine Aufstellungsversammlung dazu folgt.
In Zeiten des Lockdown ist dies logistisch eine Herausforderung.
Auch diesbezüglich informieren wir hier rechtzeitig über Termin und ggf. über aufgestellte KandidatInnen.
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Petition an Öffentl.- rechtl. Rundfunk
Dezember 2020 starteten einige Mitglieder unseres Landesverbandes eine Petition an den Öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Man hört aus dem Videobeitrag – auf den sich die Petition bezieht – dass vulnerable Gruppen quasi als Täter dargestellt werden und im Widerstand aktiv seien.
Opfer werden zu Tätern gemacht.
Diese Art von Satire ist einigen unserer Mitglieder einfach zu weit gegangen. Die Petition wurde zeitnah (in der Vorweihnachtszeit) gestartet.
Nach Start der Petition sind wir uns einig geworden, dass Landesverbände nicht zuständig für das politische Geschehen in Deutschland sind und zur selben Zeit konnten wir uns mit dem Leiter von CitizenGO Deutschland einigen, dass die Plattform selbst die Petition weiterführt.
Wir werden hier berichten, wenn es aktuelle Rückmeldungen gibt.
Link zur Petition:
Menschenverachtende Rundfunk- und Fernsehproduktionen unterlassen!
update vom 14.01.2021:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Eingabe an die Geschäftsstelle des ARD-Programmbeirats zur Sendung „ZDF Magazin Royale“ vom 18.12.2020 wurde zuständigkeitshalber an die Geschäftsstelle des ZDF Fernsehrates weitergeleitet.
Da zu dieser Sendung zahlreiche Programmbeschwerden eingelegt worden sind, habe ich als Vorsitzende des Fernsehrates entsprechend den Verfahrensgrundsätzen zur Behandlung von Programmbeschwerden vom 25. Februar 2014 beschlossen, das Verfahren für Mehrfachbeschwerden anzuwenden.
- Mehrfachbeschwerden sind Eingaben mit demselben Anliegen, die individuell abgefasst sind. Massenbeschwerden sind Eingaben in größerer Zahl mit demselben Anliegen, deren Text ganz oder im Wesentlichen übereinstimmt.
- Bei Mehrfach- und Massenbeschwerden wird eine Beschwerde als Leitbeschwerde für die Bearbeitung geführt. Über die Anwendung dieses Verfahrens entscheidet der Vorsitzende des Fernsehrates.
- Die übrigen eingehenden einzelnen Beschwerden werden nur noch gesammelt und zahlenmäßig erfasst. Der Fernsehrat erhält einen Hinweis, dass noch eine Anzahl X gleichgearteter Beschwerden eingegangen ist.
- Nach Abschluss des Verfahrens sind alle Petenten über den Ausgang des Verfahrens zu informieren.
Ihre Beschwerde wurde nicht als Leitbeschwerde ausgewählt. Sie können sich jedoch auf der Homepage des Fernsehrates über das weitere Verfahren informieren: https://www.zdf.de/zdfunternehmen/zdf-fernsehrat-foermliche-programmbeschwerde-100.html
Auf dieser Seite wird in den kommenden Tagen eine Stellungnahme des Hauses zu den Beschwerdepunkten eingestellt. Sobald diese vorliegt, werden Sie per Mail informiert. Ebenso werden Sie an dieser Stelle auch die Entscheidung des Fernsehrates zur Leitbeschwerde finden, sobald dieser darüber beraten hat.
Eine darüber hinausgehende individuelle Bearbeitung Ihrer Programmbeschwerde ist im Rahmen dieses Verfahrens nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Marlehn Thieme
Fernsehratsvorsitzende
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ZDF
55100 Mainz
Deutschland
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zusammengefasst und aktualisiert von
M. Thümmel
Webmaster LV Bayern
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